Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt, haben die Presbyterien der Kirchengemeinden Am Hainbach und Nußdorf folgenden Verhaltenskodex erarbeitet und beschlossen, zu dem sich alle Mitarbeitenden in der Gemeinde verpflichten:
Verhaltenskodex
der Prot. Kirchengemeinden Am Hainbach und Nußdorf
1. Präambel
Wir sind als christliche Gemeinde dem christlichen Menschenbild verpflichtet. Wir gründen uns in der Überzeugung, dass alle Menschen zu Gottes Ebenbild geschaffen sind und dass uns im Mitmensch Gott selbst begegnet. Jesus sagte: „Was ihr getan habt einem von meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan.“ Darum ist für uns jedes Menschenleben zu achten und zu schützen gleich welchen Alters, welchen Geschlechts, welcher Herkunft, welcher Religion.
2. Nähe und Distanz
- Wir nehmen individuelle Grenzempfindungen ernst und respektieren sie.
- Ein Kind / ein(e) Jugendliche(r) darf nicht bevorzugt, benachteiligt oder sanktioniert werden. Wir schließen keine bevorzugenden oder intime Freundschaften zu Kindern und Jugendlichen, auch nicht über Handy oder Soziale Medien.
- Sind Einzelkontakte notwendig, kündigen wir sie an und sprechen sie vorher mit den Eltern ab. Sie finden in Räumlichkeiten statt, die jederzeit von außen zugänglich bzw. einsehbar sind.
- Wir gehen verantwortungsbewusst und achtsam mit Nähe und Distanz um. Wir respektieren die persönlichen Grenzen und die Intimsphäre unseres Gegenübers.
- Wir vertuschen Grenzüberschreitungen nicht.
- Wir achten auf unsere eigenen Grenzen und äußern, wenn diese von anderen überschritten werden.
3. Angemessenheit von Körperkontakt
- Wir gestalten Spiele, Methoden, Übungen und Aktionen so, dass alle die Möglichkeit haben, sich Berührungen zu entziehen.
- Körperliche Berührungen sind für uns nur in engen Grenzen und auf Nachfrage zulässig, weil sie eine Grenzverletzung für das Kind / den (die) Jugendliche(n) sein können. Wir umarmen nicht zur Befriedigung eigener Bedürfnisse. Ein Nein ist immer möglich und wird von uns akzeptiert.
4. Sprache und Wortwahl
- Wir verwenden keine Kosenamen oder Spitznamen und verzichten auf ironische, sarkastische, sexistische oder mehrdeutige Bemerkungen – auch nonverbaler Art.
- In allen Angeboten achten wir auf eine gute Gesprächskultur.
- Wir stellen niemanden bloß (verbal und nonverbal).
5. Partizipation
- Wir fördern die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen und ermöglichen ihnen eine aktive Mitgestaltung.
6. Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
- Wir akzeptieren, wenn Kinder und Jugendliche nicht fotografiert oder gefilmt werden wollen.
- Beim Fotografieren / Filmen achten wir Intimsphäre und Würde.
- Die Veröffentlichung von Ton- und Bildaufnahmen bedarf der Zustimmung der Kinder / Jugendlichen sowie der Zustimmung der Sorgeberechtigten. Wir halten uns strikt an die DSGVO.
- Wir pflegen keine privaten Internetkontakte mit den Kindern oder Jugendlichen der Angebote.
7. Qualifizierung
- Wir legen Wert auf die Bereitschaft, fachliche Kompetenz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zu erwerben, einzubringen, zu erhalten und zu erweitern.
8. Geschenke und Vergünstigungen / Umgang mit Belohnungen und Geschenken
- Wir machen Kindern / Jugendlichen keine individuellen Geschenke.
- Wir machen Kindern / Jugendliche keine privaten Geschenke.
- Geschenke aus pädagogisch sinnvollen Anlässen sprechen wir im Team ab und teilen sie vorher der Leitung/dem Träger ab.
9. Umgang mit Übertretungen der Leitlinien
- Mitarbeitende (hauptamtliche und ehrenamtliche) dürfen grundsätzlich auf ihr Verhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen und dessen Wirkung angesprochen werden.
- Bei Grenzverletzungen und Fehlverhalten anderer sind wir aufmerksam und werden aktiv.
- In Situationen, in denen ein übergriffiges Verhalten von Mitarbeitenden deutlich wird, folgen wir den Richtlinien des Beschwerdemanagements. Wir wenden uns an:
Pfr. Martin Anefeld,Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
06341 969300 oder 0170 1830390
oder:
Barbara Hocke
+49 6232 667-173
ansprechstelle@evkirchepfalz.de
10. Veranstaltungen mit Übernachtung
- Veranstaltungen mit Übernachtung werden von einem gemischtgeschlechtlichen Team begleitet.
- Minderjährige und Begleitpersonen übernachten in getrennten Räumen. Ausnahmen aus pädagogischen Gründen (z.B. extremes Heimweh) bedürfen der Zustimmung der Sorgeberechtigten und Trägerverantwortlichen.
- Mädchen und Junge übernachten in getrennten Zimmern.
- Begleitpersonen betreten nur die Zimmer des jeweiligen gleichen Geschlechts und nur nach Anklopfen und Aufforderung, außer es ist Gefahr im Verzug.
- Sanitärräume werden nur von gleichgeschlechtlichen Bezugspersonen betreten. Gibt es keine getrennten Duschräume, so werden getrennte Duschzeiten eingeführt.
- Begleitpersonen duschen grundsätzlich nicht mit den Kindern und Jugendlichen.
- Begleitpersonen sind nicht mit einem Kind oder Jugendlichen allein. Lässt sich eine solche Situation nicht vermeiden, so ist die Tür offenzuhalten.
- Begleitpersonen setzen sich nicht auf das Bett von Teilnehmenden. Körperkontakt (z.B. Trost bei Heimweh) wird im Team transparent gemacht.
- Bei notwendiger medizinischer Hilfe sucht sich der/die Teilnehmende die Bezugsperson aus. Hilfe wird im Team transparent gemacht.
- Die Bestimmungen des Jugendschutzes werden eingehalten (kein Alkohol, keine Filme, die nicht die erforderlicher Altersfreigabe haben, kein Rauchen, …)
- Es gibt keine Mitnahme von Teilnehmenden in den Privatbereich von Begleitpersonen. Ausnahmen werden im Team abgesprochen.
- Auch für Bilder und Filme, welche die Teilnehmenden aufnehmen, gelten die einschlägigen Bestimmungen von Punkt 6.
11. Autofahrten
- Autofahrten, bei denen eine erwachsene Person allein mit einem Kind fährt, sprechen wir vorher mit den Sorgeberechtigten ab und finden nur im Einverständnis mit den Kindern statt.